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Überwurf vollflächig

Überwurf vollflächig

Hochreflektierender Sicherheitskragen für Kinder zum Überhängen, Zertifiziert nach EN 13356, mit Sollbruchstelle im Schulterbereich - vom TÜV geprüft. Sicherer Begleiter für Ihre Kinder im Strassenverkehr - geeignet für alle Wetterlagen, einfach überziehbar und bequem tragbar. Mehrfarbig bedruckbar Artikelnummer: 1289500 Gewicht: 65 g Zolltarifnummer: 93269092
Beschichtungstechnik

Beschichtungstechnik

Unsere Pulverbeschichtungsanlage hat eine moderne Pulverkabine und die dazugehörigen Steuerung- und Bewegungstechnik. Die zu beschichtenden Bauteile werden über das Lichtleistenportal erfasst und ermöglichen: das automatisierte Einstellen der Lücken-, Höhen- und Tiefensteuerung über die Lichtleisten-Objekterkennung die Einstellung des Pulverausstoßes über die Programmsteuerung eine Programmhinterlegung von wiederkehrenden Prozessen für reproduzierbare Beschichtungsergebnisse manuelle Vor- und Nachbeschichtung der kritischen Stellen Um den Anforderungen unserer Kunden, an die Flexibilität der Auftragsabwicklung, effektiv gerecht werden zu können, bedarf es regelmäßiger Erneuerung der eingesetzten Technik. Die Anschaffung einer neuen Pulverkabine, sowie der dazugehörigen Beschichtungsanlage, ist sowohl aus technischer, wie auch aus wirtschaftlicher Sicht, mit großen Vorteilen verbunden. Neue flexible Arbeitsweisen (schneller Farbwechsel), wie aber auch effizienterer Umgang mit den Rohstoffen, sind Kriterien für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren Kunden und allen, die es werden wollen. Die aktuelle Marktentwicklung verlangt bei kleinen Stückzahlen auch eine effiziente und somit kostengünstige Veredelung, welche selbstverständlich nur durch technischen Vorschritt erreicht werden kann.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvors
Brandschutztüren

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Brandschutztüren werden in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen angeboten. An der Ziffer hinter ...
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Prüfung und Wartung für Brandschutztüren. Wir sind Experten zum Thema Brandschutztüren und fliegende Bauten.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

in Form von Feuer- und Rauschutztüren oder Brandschutzschiebetüren. Nennen Sie uns Ihre Anforderungen und wir schlagen Ihnen eine Lösung vor, die Ihren Wünschen voll und ganz entspricht.
Brandschutztüren

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Verkauf, Lieferung, Beratung und Montage Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern! Rauch- und Brandschutztüren stehen im Mittelpunkt der Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch. Dies muss speziell bereits in der Bauphase beachtet werden. Flucht- und Rettungswege müssen im Brandfall weiter passierbar sein, sodass eine Evakuierung des Gebäudes sichergestellt werden kann. Je nach Anforderungen müssen solche Türen eine Feuerwiderstandsdauer von 30 bis 120 Minuten aufweisen können. Besonders in Industriebauten, Krankenhäusern, Schulen und Kitas ist das der Fall. Brandschutztüren bestehen hierbei in der Regel aus Aluminium oder Stahl, aber auch eine Kombination aus anderen Materialien ist möglich.
Brandschutztüren

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Rauch ist das erste Anzeichen für einen Brand. Der sich ausbreitende Rauch wird für Menschen lebensgefährlich und schädigt durch die aggressiven Verbrennungsprodukte die Bausubstanz nachhaltig. Deshalb sind Rauchschalter und Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse wichtiger denn je. Erste und wichtigste Aufgabe der Rauch- und Thermoschalter ist dafür zu sorgen, dass im Brandfall Türen und Tore geschlossen werden. Darüber hinaus können sie eingesetzt werden zum Ansteuern von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Schließen von Brandschutzklappen in Lüftungskanälen, Einschalten von Entrauchungsventilatoren und zum Schließen von Türen an Gefahrstoffschränken.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brand- und Rauchschutzelemente für Gewerbebauten, Krankenhäuser und Schulen. Brandschutztüren aus Aluminium-Profilen mit unterschiedlichen Brandschutzklassen. Fertigung nach DIN 4102, DIN 18095, DIN 179 und DIN 1125.
Brandschutztüren

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Feuerschutz, Brandschutztüren Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Brandschutztüren können auch rauchdicht sein, sind es aber nicht zwangsläufig. Brandschutztüren müssen stets geschlossen sein. Brandschutztüren werden wie folgt unterschieden, feuerhemmende Türen = T30, hochfeuerhemmende Türen = T60 sowie feuerbeständige Türen = T90. Hierbei wird obendrein in einflüglige Türen (bsp. T30-1) wie auch zweiflüglige Türen (bsp. T90-2) unterteilt. Wir verwenden Brandschütztüren immer nach den neuesten gesetzlichen Richtlinien. Bekannte Nutzungsbereiche von Brandschutztüren Flure Treppenhäuser Notausgänge Fluchtwege Sollten Sie sich für eine Stahl- oder Blechbrandschutztür interessieren, arbeiten wir mit dem Hersteller NOVOFERM zusammen. Sollten Sie eine Glasbrandschutztür präferieren, arbeiten wir mit dem Hersteller SCHÜCO zusammen.
Brandschutztüren

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... der Feuerschutz für alle privaten, öffentlichen und industriellen Bereiche. Einfamilienhäuser und große Wohnanlagen genießen ebenso den Schutz wie Kliniken und Kinos, Betriebe und Büros, Großgaragen und Schulen. Feuerschutztüren der Brandschutzklassen T30 und T90 sind einflüglig oder zweiflügelig sowie als Feuerschutzklappen einsetzbar und werden in Norm- und Sondergrößen gefertigt. Als Zubehör sind besondere Zargenausführungen, Obentürschließer und je nach Ausführung Verglasungen sowie Oberblenden und Oberlichter lieferbar. In besonderen Einsatzbereichen kommen Varianten aus Edelstahl zum Einsatz. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztüren T30 1-flgl. Brandschutztüren 2-flgl.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Wir bieten Brandschutztüren für den Außen- und Innenbereich in Aluminium, Stahl, Glas und Holz an. Weitere Funktionen, wie Wärmedämmung, Schallschutz, Einbruchhemmung, Fluchtweg und viele weitere sind frei kombinierbar.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren für Flucht- und Rettungswege haben bei der Planung von Gebäuden eine stetig wachsende Bedeutung. Wichtig ist es, dem Brandschutz schon im Vorfeld hohe Aufmerksamkeit zu schenken und die Brandschutztüren in die architektonische Gesamtplanung einzuschließen. Wir bei Wieskötter vereinen Sicherheit und Ästhetik! Deshalb setzen wir auf Eigenfertigungen, bei denen Sie auf die Qualität unseres Handwerks bauen und gleichzeitig auf die Sicherheit der Produkte vertrauen können. Selbst T-30-RS Türen liefern wir Ihnen mit frei gestaltbaren Oberflächen und Beschlägen, die Ihnen gefallen werden.
Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen

Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen

Bei einer Prüfung am Verwendungsort stellen wir fest, ob Festellanlagen und Brandschutztüren voll funktionsfähig sind. Autorisierte Fachkräfte und Sachkundige unterziehen die Feuer- und Rauchschutztüren Ihres Gebäudes einem umfangreichen Sicherheitstest und Prüfung.
Brandschutztüren aus Aluminium

Brandschutztüren aus Aluminium

Metallbau Mages BRANDSCHUTZ Brandschutztüren aus Aluminium-Glas Brandschutztüren aus Aluminium-Glas Stahlblechtüren Brandschutztüren aus Aluminium in eigener Herstellung Bei den Aluminium-Brandschutztüren verarbeiten wir die neuste Entwicklung der Firma SCHÜCO. Die Serie ‚FireStop ADS 90 FR 30‘ ist feuerhemmend (T30) und ermöglicht eine sehr hohe Flexibilität bei Nutzungsänderungen im laufenden Betrieb. Das nachträgliche Einbringen von Kabeln zur Elektrifizierung der Türen oder der Wechsel der Schlosstechnik, z. B. von Einfachverriegelungen auf Mehrfachverriegelungen, sind ohne großen Aufwand realisierbar. Rauchschutztüren Alle von uns produzierten Brandschutztüren sind auch als Rauchschutztüren lieferbar.
EN Brandschutztüren

EN Brandschutztüren

Schutz gegen Feuer und Rauch und mit zusätzlicher Sicherheit SOMMER B·S·T EN Brandschutztüren sind nach EN 1634-1 und EN1634-3 geprüft und sind als Innentüren in einzelnen europ. Ländern zugelassen bzw. durch Einzelfallanerkennungen verwendbar. Verschiedene druckfeste Füllungen in Verbindung mit verzinkten und lackierten Stahlblechen mit einer Dicke von 1,5 mm in einer Türblattstärke von 64 mm gewährleisten eine hohe Formbeständigkeit und Stabilität und ermöglichen ein breites Anwendungsspektrum.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Beste Sicherheit für Ihr Objekt. Neben den Produkten namhafter Hersteller wie «Hörmann» bieten wir Ihnen selbstverständlich auch individuelle Lösungen. Wir begleiten Sie von der Objektplanung über die technische Klarstellung bis hin zur Bauabnahme.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Toranlagen, Sektional und Rolltore Brandschutztüren bieten entscheidende Vorteile: Feuer- und Rauchschutz: sie verhindern die Ausbreitung von Feuer und reduzieren Rauchentwicklung. Gesetzliche Anforderungen: sie erfüllen behördliche Sicherheitsstandards. Versicherungsvorteile: sie können zu günstigeren Versicherungskonditionen führen. Isolierung: sie begrenzen die Ausbreitung von Hitze. Langlebigkeit: robuste Konstruktion gewährleistet langfristige Zuverlässigkeit.
Brandschutztüren

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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütung
Brandschutztüren

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Unser Leistungsbereich Türen ist im Laufe der Jahre mit den Ansprüchen unserer Kunden stetig gewachsen. Dadurch können wir Ihnen heute für alle Anforderungen individuell gefertigte Qualitätslösungen bieten: Fertigung und Montage von Türen in Aluminium und Stahl Türschließanlagen und -automation Berücksichtigung aller brandschutztechnischen Bestimmungen Inbetriebnahme und Wartung von Feuerschutztüren
Brandschutztüren

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Brandschutztüren sollen mindestens eine bestimmte Zeit vor dem Übertritt des Feuers schützen. Hierzu gibt verschiedene Klassen. Im obigen Beispiel wurde von uns eine T30 eingebaut. Diese verhindert mindestens 30 Minuten lang den Durchtritt des Feuers. Grundsätzlich muss eine Brandschutztüre immer automatisch schließen. Wenn also bei ihnen eine Brandschutztüre eingebaut ist, sollten sie dafür sorgen, dass nichts die Schließung der Türe behindert. Streng geprüfte Materialien und hoch qualifizierte Mitarbeiter ergeben so ein großes Maß an Sicherheit für Personen und Einrichtung.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Immer wichtiger wird im Baubereich der Brand- und Rauchschutz. Das besondere Augenmerk gilt hier der zuverlässigen Unterteilung der Gebäude in Brandabschnitte, um den Brand und den Rauch an der Ausbreitung im Gebäude zu hindern sowie die Offenhaltung der Flucht- und Rettungswege zu sichern. Hier ist die Brandschutztür an Bedeutung nicht zu unterschätzen. Zwischenzeitlich lassen sich Brandschutzkonstruktionen bis zur Widerstandszeit von 90 min in Aluminium und Glas realisieren. In den letzten Jahren ist das Bewusstsein gewachsen, wie wichtig der Rauchschutz ist. Weiter sollte eine gute Brandschutztür den Durchtritt von Rauch verhindern. Es gilt die Formel: BRANDSCHUTZ RETTET EIGENTUM ,RAUCHSCHUTZ RETTET LEBEN! Wir verarbeiten in diesem Bereich die zugelassenen Systeme der Fa. WICONA aus Aluminium. Es muß also nicht immer Stahl sein.Gerne beraten wir Sie kompetent zu diesem “brandheissen” Thema.
Brandschutztüren

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Vorbeugenderbrandschutz ist ein wichtiges und vielumfassendes Thema. Aus diesem Grund haben wir uns auf Brandschutztüren spezialisiert. Mit dem Fabrikat Köhler&Bandl sind wir eine der wenigen, die umfassende Lösungsansätze für fast jede bauliche Situation findet. Unser Lieferprogramm beinhaltet: T30-1 / T90-1 Brandschutztüren im Größenbereich Breite: 500 mm - 1500 mm Höhe: 500 mm - 3700 mm mit Blend bzw. Oberlicht Höhe bis 4000 mm T30-2 / T90-2 Brandschutztüren im Größenbereich Breite: 1375 mm - 3000 mm Höhe: 1750 mm - 3700 mm mit Blend bzw. Oberlicht Höhe bis 4000 mm Alle Brandschutztüren können wir auch zusätzlich als Rauchschutztüren und / oder Einbruchhemmende Sicherheitstüren RC2-RC4 ausstatten. Sonderlösungen sind wir besonders stark, extra Groß, gemischte Zargenvarianten z.B. Eckzarge mit Blockzarge und Eck mit Gegenzarge in einer einzigen Tür sind für uns kein Problem. Und das alles zu Standartlieferzeiten von ca. 3 Wochen. Alle Türen bestehen aus einer Blechstärke von 1,0 - 1,5 mm und haben eine Türblattstärke von 54,0 - 72,0 mm je nach Türvariante. Für weitere Informationen können Sie sich gerne unser Prospekt-
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Wir produzieren und liefern Brandschutztüren nach DIN Vorschriften in Aluminium und Stahl. Zudem besitzen wir Erfahrung in verglasten Feuerschutztüren.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

nach DIN C 90 (für Industrie und Gewerbe mit besonderen Ansprüchen an Brand- und Feuerschutzbestimmungen (T-30 und T-90) und Rauchschutz)
Prüfung Brandschutztüren ab 18,80€ zzgl. 19% MwSt.

Prüfung Brandschutztüren ab 18,80€ zzgl. 19% MwSt.

Professionelle Wartung/Prüfung sowie Montage von Brandschutztüren Ihre Sicherheit ist unser Fokus! Willkommen bei IB DODRA GmbH, Ihrem erfahrenen Partner für die fachgerechte Montage von Brandschutztüren. Wir verstehen die entscheidende Rolle, die Brandschutztüren in der Sicherheit von Gebäuden spielen, und bieten Ihnen zuverlässige Dienstleistungen, um Ihre Räumlichkeiten optimal zu schützen. Hier sind einige wichtige Informationen über Brandschutztüren: Funktionsweise Brandschutztüren sind speziell konstruiert, um im Falle eines Brandes Feuer und Rauch daran zu hindern, von einem Raum in einen anderen überzugehen. Sie sind mit hitzebeständigen Materialien gefertigt und verfügen über eine Brandschutzbeschichtung. Brandschutztüren können automatisch durch Brandmelder oder manuell durch Personen ausgelöst werden. Einsatzbereiche Brandschutztüren werden in verschiedenen Bereichen von Gebäuden eingesetzt, einschließlich Fluchtwege, Treppenhäuser, Korridore, Aufzugschächte und Räume mit besonderen Brandschutzanforderungen. Klassifizierung Brandschutztüren sind in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen erhältlich, je nachdem, wie lange sie einem Feuer standhalten können. Diese Klassen werden in Minuten angegeben, z. B. "T30" für 30 Minuten oder "T90" für 90 Minuten. Rauchschutz Einige Brandschutztüren sind auch mit Rauchschutzeigenschaften ausgestattet und können dazu beitragen, die Ausbreitung von Rauchgasen in einem Gebäude zu verhindern. Diese Türen werden oft als "RS"-Türen bezeichnet. Zulassungen und Normen Brandschutztüren müssen bestimmten Zulassungen und Normen entsprechen, die von nationalen und internationalen Behörden festgelegt wurden. Diese Standards gewährleisten die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der Brandschutztüren. Wartung Wie Brandschutzklappen erfordern auch Brandschutztüren regelmäßige Wartung, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren. Dies kann Inspektionen, Tests und gegebenenfalls Reparaturen umfassen. Brandschutztüren sind ein wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzepts für den Brandschutz in Gebäuden. Sie tragen dazu bei, die Sicherheit von Menschen und Eigentum im Falle eines Brandes zu gewährleisten, indem sie die Ausbreitung von Feuer und Rauch kontrollieren. Die ordnungsgemäße Installation, Wartung und Überprüfung dieser Türen ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass sie im Ernstfall effektiv funktionieren.
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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
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Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem